Als betroffene Person haben Sie Anspruch auf kostenlose Beratung und Betreuung durch eine anerkannte Beratungsstelle. Diese Stellen informieren Sie über die Opferhilfe und leisten oder vermitteln Ihnen juristische, psychologische, soziale, materielle oder medizinische Hilfe.
Das Opferhilfegesetz sieht verschiedene finanzielle Leistungen vor. Wir können Betroffenen von Straftaten eine erste dringend benötigte finanzielle Unterstützung leisten. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen beim Kanton ein Gesuch um weitere finanzielle Unterstützung beantragen, eine Entschädigung (Ersatz für den verursachten Schaden) und/oder eine Genugtuung (Schmerzensgeld) verlangen, falls weder die Täterschaft noch eine Versicherung die ungedeckten Kosten übernehmen.
Gesuche um Entschädigung und Genugtuung müssen in der Regel innert fünf
Jahren nach der Straftat eingereicht werden, sonst verfällt der Anspruch. Bei
wenigen Straftaten gelten längere Verwirkungsfristen.
Findet ein Strafverfahren gegen den Täter oder die Täterin statt, stehen
Ihnen als betroffene Person verschiedene Rechte im Prozess zu. Sie haben zum Beispiel das Recht, sich vor Gericht von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen. Sie können auch verlangen, dass Sie im Strafverfahren nicht der beschuldigten Person begegnen. Wir informieren Sie über alle Verfahrensabschnitte und Ihre rechtliche Möglichkeiten.
Auch für weitere Fragen und Anliegen können Sie sich an uns wenden. Die
Unterstützung erhalten Sie unabhängig davon, ob die Täterschaft bekannt ist
oder ob Sie bei der Polizei eine Strafanzeige eingereicht haben.
5. - 30. November 2024
Die interaktive Ausstellung befasst sich mit dem Thema häusliche Gewalt.
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Mai 2024
Im Geschäftsjahr 2023 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'600 und in Biel 483 Personen beraten.
16 Tage gegen Gewalt an Frauen
Im Rahmen der «16-Tage gegen Gewalt an Frauen» veranstaltet die Beratungsstelle Opferhilfe Bern zusammen mit Frauen, die von Häuslicher Gewalt betroffenen sind oder waren, eine Ausstellung zum diesjährigen Fokusthema der Kampagne «Wege aus der Gewalt».
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Anlässlich der dokumentarischen Ausstellung lesen die betroffenen Frauen ihre eigenen Texte. Im anschliessenden, moderierten Gespräch erzählen sie, welche Schritte ihnen aus der Gewalt geholfen haben und wie zentral dabei ein gutes Netzwerk war.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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