Sind Sie Gewalt und/oder Drohungen durch Ihren Partner, Ihre Partnerin oder ein Familienmitglied ausgesetzt?
Unter „häuslicher Gewalt“ wird Gewalt und Gewaltandrohung zwischen Personen verstanden, die in einer ehelichen, eheähnlichen oder familiären Beziehung leben oder gelebt haben. Häusliche Gewalt tritt häufig über längere Zeit auf. Betroffene sind oft schwierigen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Wenn Sie Ihre Situation mit einer Fachperson besprechen möchten, beraten wir Sie gerne.
Sie erhalten Informationen über das weitere Vorgehen und wichtigen Themen wie
Schutz und / oder vorübergehende Unterkunft
psychologische Unterstützung
rechtliche Fragen
finanzielle Fragen
usw.
Kinder, welche häusliche Gewalt als Zeugen erleben und Kinder, welche selber von Gewalt betroffen sind, leiden unter der belastenden Situation. Diese prägt ihren Lebensalltag und kann sich auf ihre physische und psychische Entwicklung auswirken. Das Beratungsangebot richtet sich an betroffene Kinder zwischen 5 und 18 Jahren.
Wir beraten alle im Kanton Bern wohnhaften männlichen Betroffene. Zudem weibliche Betroffene mit Wohnsitz in der Stadt Bern, dem Berner Mittelland, dem Emmental und dem Oberaargau.
Frauen aus der Region Thun und dem Berner Oberland wenden sich bitte an VISTA, Fachstelle Opferhilfe bei sexualisierter und häuslicher Gewalt:
www.vista-thun.ch
Frauen aus dem Berner Jura, der Region Biel und dem Seeland wenden sich bitte an das Frauenhaus Biel und Beratungsstelle:
www.solfemmes.ch
Als Frauen / weibliche Betroffene verstehen wir alle Personen, die sich der weiblichen Geschlechtskategorie zugehörig fühlen und/oder weiblich gelesen werden.
Als Männer / männliche Betroffene verstehen wir alle Personen, die sich der männlichen Geschlechtskategorie zugehörig und/oder männlich gelesen werden.
Mai 2026
Seit Mai 2026 ist die Opferhilfe in der ganzen Schweiz über die Kurznummer 142 erreichbar. Fachpersonen bieten rund um die Uhr kostenlose, vertrauliche und Beratung für Menschen, die physische, psychische oder sexualisierte Gewalt erlebt haben, sowie für ihre Angehörigen. Sie vermitteln bei Bedarf an die zuständigen Stellen
(z.B. an eine kantonale Opferberatungsstelle oder an eine andere Fachstelle).
Wichtig: 142 ist keine Notrufnummer. Bei akuter Gefahr wenden Sie sich an die Polizei 117 oder den Rettungsdienst 144.
Mai 2026
Im Geschäftsjahr 2025 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'963 und in Biel 524 Personen beraten.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.