In der Schweiz hat die Zeitschrift "Der Beobachter" in den 1980-er Jahren eine Initiative für ein Opferentschädigungsgesetz eingereicht. Im Jahre 1984 stimmten 84 % der Stimmenden dem neuen Verfassungsartikel zu. Im Jahre 1991 wurde das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten
(Opferhilfegesetz, OHG) von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Es ist
seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. Am 1. Januar 2009 ist das revidierte Opferhilfegesetz in Kraft getreten.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Schweizer Opferhilfegesetz zeigen, dass das Gesetz einem grossen Bedürfnis entspricht. Es hilft den betroffenen Personen, die Folgen der Gewalttaten besser zu bewältigen, stärkt ihre Stellung im Strafverfahren und ermöglicht unter gewissen Bedingungen finanzielle Unterstützung.
5. - 30. November 2024
Die interaktive Ausstellung befasst sich mit dem Thema häusliche Gewalt.
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Mai 2024
Im Geschäftsjahr 2023 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'600 und in Biel 483 Personen beraten.
16 Tage gegen Gewalt an Frauen
Im Rahmen der «16-Tage gegen Gewalt an Frauen» veranstaltet die Beratungsstelle Opferhilfe Bern zusammen mit Frauen, die von Häuslicher Gewalt betroffenen sind oder waren, eine Ausstellung zum diesjährigen Fokusthema der Kampagne «Wege aus der Gewalt».
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Anlässlich der dokumentarischen Ausstellung lesen die betroffenen Frauen ihre eigenen Texte. Im anschliessenden, moderierten Gespräch erzählen sie, welche Schritte ihnen aus der Gewalt geholfen haben und wie zentral dabei ein gutes Netzwerk war.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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