Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) versteht man das wiederholte und beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person. Unter Umständen kann es auch zu körperlicher Gewalt und in seltenen Fällen gar zur Tötung kommen. Stalking hat für die Betroffenen häufig schwerwiegende Auswirkungen auf ihre Befindlichkeit und ihre psychosoziale Situation.
Stalking-Handlungen sind zum Beispiel:
häufige Telefonanrufe und SMS zu jeder Tages- und Nachtzeit
häufige Brief- und E-Mail-Sendungen
ständiges Herumtreiben in der Nähe des Opfers
verfolgen und vor der Haustür stehen
auflauern
Nachrichten hinterlassen
Geschenke schicken
Für Stalking gibt es in der Schweiz keinen speziellen Straftatbestand. Liegt eine bewusste Belästigung vor, können Straftatbestände wie zum Beispiel Drohung, Nötigung oder Missbrauch einer Fernmeldeanlage zur Anwendung kommen. Auch besteht die Möglichkeit eine zivilrechtliche Fernhaltung zu erwirken.
Stalking ist nicht selten und muss ernst genommen werden. Viele von Stalking Betroffene beschreiben einen regelrechten „Psychoterror“ und fühlen sich in ihrer Lebensgestaltung eingeschränkt.
Haben Sie den Eindruck, dass Sie von einem Stalker oder einer Stalkerin belästigt werden? Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen. Rufen Sie uns an.
Mai 2024
Im Geschäftsjahr 2023 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'600 und in Biel 483 Personen beraten.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.