Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) versteht man das wiederholte und beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person. Unter Umständen kann es auch zu körperlicher Gewalt und in seltenen Fällen gar zur Tötung kommen. Stalking hat für die Betroffenen häufig schwerwiegende Auswirkungen auf ihre Befindlichkeit und ihre psychosoziale Situation. 

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Stalking-Handlungen sind zum Beispiel:
 

  • häufige Telefonanrufe und SMS zu jeder Tages- und Nachtzeit

  • häufige Brief- und E-Mail-Sendungen

  • ständiges Herumtreiben in der Nähe des Opfers

  • verfolgen und vor der Haustür stehen

  • auflauern

  • Nachrichten hinterlassen

  • Geschenke schicken


Für Stalking gibt es in der Schweiz keinen speziellen Straftatbestand. Liegt eine bewusste Belästigung vor, können Straftatbestände wie zum Beispiel Drohung, Nötigung oder Missbrauch einer Fernmeldeanlage zur Anwendung kommen. Auch besteht die Möglichkeit eine zivilrechtliche Fernhaltung zu erwirken.

Stalking ist nicht selten und muss ernst genommen werden. Viele von Stalking Betroffene beschreiben einen regelrechten „Psychoterror“ und fühlen sich in ihrer Lebensgestaltung eingeschränkt.

Haben Sie den Eindruck, dass Sie von einem Stalker oder einer Stalkerin belästigt werden? Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen. Rufen Sie uns an.

Aktuelles

Mai 2025

Informationen zum Geschäftsjahr 2024

Im Geschäftsjahr 2024 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'704 und in Biel 437 Personen beraten.

Anlässe

Informationsabende Opferhilfe Bern

Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Informationsabende Opferhilfe Biel

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