Die Beratungsstelle Opferhilfe Bern wurde 1994 gegründet. Das französischsprachige Gebiet des Kantons und das Seeland deckt die zweisprachige Zweigstelle in Biel ab.
Das Beratungsteam besteht aus Sozialarbeiter*innen welche über langjährige Berufserfahrung und verschiedene Zusatzausbildungen verfügen.
Die Mitarbeitenden der Beratungsstellen orientieren sich an folgenden Grundhaltungen:
Wir stellen die Interessen der Betroffenen in den Vordergrund und fühlen uns der parteilichen Hilfe verpflichtet.
Wir begegnen allen Personen gleichermassen respektvoll und unvoreingenommen.
Wir fördern die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung und nutzen die Ressourcen der betroffenen Personen, ihrer Angehörigen oder Bezugspersonen.
Wir machen die Zielsetzungen und Handlungen transparent.
Die gesetzliche Opferhilfe basiert auf dem Bundesgesetz über die Hilfe für Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG). Dieses Gesetz trat am 1.1.1993 in Kraft. Seit dem 1.1.2009 ist das revidierte Gesetz in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzes obliegt den Kantonen.
Das neue kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten und die kantonale Opferhilfeverordnung traten am 1.7.2010 in Kraft.
Wir beraten und begleiten Betroffene von Straftaten, das Angebot ist kostenlos. Wir leisten oder vermitteln juristische, psychologische, soziale, materielle oder medizinische Hilfe. Wir informieren Betroffene und/oder Angehörige über die Rechte im Strafverfahren und über die zustehenden Entschädigungen und Genugtuungen gemäss Opferhilfegesetz.
Mai 2024
Im Geschäftsjahr 2023 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'600 und in Biel 483 Personen beraten.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.