Wir können Betroffenen und deren Angehörigen finanzielle Hilfe für die dringendsten Bedürfnisse leisten, die als Folge der Straftat entstanden sind (Soforthilfe). Zum Beispiel Notunterkunft oder anfängliche Therapie- oder Anwaltskosten. Diese Soforthilfe ist als eine „Pannenhilfe“ zu verstehen. Sie soll betroffenen Personen helfen, schwierige Situationen zu überbrücken.
Ist eine längerfristige finanzielle Hilfe notwendig, können wir Sie über die Voraussetzungen und das Vorgehen informieren, ob und wie Sie finanzielle Beiträge beim Kanton Bern beantragen können.
5. - 30. November 2024
Die interaktive Ausstellung befasst sich mit dem Thema häusliche Gewalt.
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Mai 2024
Im Geschäftsjahr 2023 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'600 und in Biel 483 Personen beraten.
16 Tage gegen Gewalt an Frauen
Im Rahmen der «16-Tage gegen Gewalt an Frauen» veranstaltet die Beratungsstelle Opferhilfe Bern zusammen mit Frauen, die von Häuslicher Gewalt betroffenen sind oder waren, eine Ausstellung zum diesjährigen Fokusthema der Kampagne «Wege aus der Gewalt».
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Anlässlich der dokumentarischen Ausstellung lesen die betroffenen Frauen ihre eigenen Texte. Im anschliessenden, moderierten Gespräch erzählen sie, welche Schritte ihnen aus der Gewalt geholfen haben und wie zentral dabei ein gutes Netzwerk war.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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