Betroffen im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) ist jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar verletzt worden ist. Das Alter, Geschlecht oder die Staatsangehörigkeit spielen dabei keine Rolle.
Opferhilfe beanspruchen können auch Angehörige von Betroffenen. Dazu zählen Ehepartner*innen der betroffenen Person, die Kinder, die Eltern und andere Personen, die der betroffenen Person in ähnlicher Weise nahe stehen wie zum Beispiel Konkubinatspartner*innen.
Anspruch auf Opferhilfe haben Personen, die vor allem von folgenden Straftaten betroffen sind:
Einfache oder schwere Körperverletzung (auch bei Verkehrsunfällen)
Raub, Entreissdiebstahl mit Verletzungsfolgen
Drohung, Nötigung
Freiheitsberaubung, Geiselnahme
Sexuelle Delikte
Tötung, Mord
Zwangsheirat/Zwangsehe
Verbreitung von Krankheiten
Menschenhandel
Verkehrsunfall
Häusliche Gewalt
Stalking, Cyberstalking
Keinen Anspruch auf Opferhilfe haben Personen, die zum Beispiel von folgenden Straftaten betroffen sind:
Betrug
Diebstahl
Tätlichkeit
Beschimpfung
Verleumdung
5. - 30. November 2024
Die interaktive Ausstellung befasst sich mit dem Thema häusliche Gewalt.
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Mai 2024
Im Geschäftsjahr 2023 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'600 und in Biel 483 Personen beraten.
16 Tage gegen Gewalt an Frauen
Im Rahmen der «16-Tage gegen Gewalt an Frauen» veranstaltet die Beratungsstelle Opferhilfe Bern zusammen mit Frauen, die von Häuslicher Gewalt betroffenen sind oder waren, eine Ausstellung zum diesjährigen Fokusthema der Kampagne «Wege aus der Gewalt».
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Anlässlich der dokumentarischen Ausstellung lesen die betroffenen Frauen ihre eigenen Texte. Im anschliessenden, moderierten Gespräch erzählen sie, welche Schritte ihnen aus der Gewalt geholfen haben und wie zentral dabei ein gutes Netzwerk war.
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Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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