Betroffen im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) ist jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar verletzt worden ist. Das Alter, Geschlecht oder die Staatsangehörigkeit spielen dabei keine Rolle.

Opferhilfe beanspruchen können auch Angehörige von Betroffenen. Dazu zählen Ehepartner*innen der betroffenen Person, die Kinder, die Eltern und andere Personen, die der betroffenen Person in ähnlicher Weise nahe stehen wie zum Beispiel Konkubinatspartner*innen.
 

Für welche Straftaten ist die Opferhilfe zuständig?

Anspruch auf Opferhilfe haben Personen, die vor allem von folgenden Straftaten betroffen sind:
 

  • Einfache oder schwere Körperverletzung (auch bei Verkehrsunfällen)

  • Raub, Entreissdiebstahl mit Verletzungsfolgen

  • Drohung, Nötigung

  • Freiheitsberaubung, Geiselnahme

  • Sexuelle Delikte

  • Tötung, Mord

  • Zwangsheirat/Zwangsehe

  • Verbreitung von Krankheiten

  • Menschenhandel

  • Verkehrsunfall

  • Häusliche Gewalt

  • Stalking, Cyberstalking


Keinen Anspruch auf Opferhilfe haben Personen, die zum Beispiel von folgenden Straftaten betroffen sind:
 

  • Betrug

  • Diebstahl

  • Tätlichkeit

  • Beschimpfung

  • Verleumdung

Aktuelles

Mai 2026

Opferhilfe-Nummer 142

Seit Mai 2026 ist die Opferhilfe in der ganzen Schweiz über die Kurznummer 142 erreichbar. Fachpersonen bieten rund um die Uhr kostenlose, vertrauliche und Beratung für Menschen, die physische, psychische oder sexualisierte Gewalt erlebt haben, sowie für ihre Angehörigen. Sie vermitteln bei Bedarf an die zuständigen Stellen
(z.B. an eine kantonale Opferberatungsstelle oder an eine andere Fachstelle).

 Wichtig: 142 ist keine Notrufnummer. Bei akuter Gefahr wenden Sie sich an die Polizei 117 oder den Rettungsdienst 144.

Mai 2026

Informationen zum Geschäftsjahr 2025

Im Geschäftsjahr 2025 wurden in der Beratungsstelle in Bern 1'963 und in Biel 524 Personen beraten.

Juli 2025

Informationen in leichter Sprache

Wer ist betroffen? Informationen finden Sie hier.
Informationen über das Opfer·hilfe·gesetz finden Sie hier.

Anlässe

Informationsabende Opferhilfe Bern

Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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Informationsabende Opferhilfe Biel

Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.

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