Verlassen

Wir können Betroffenen und deren Angehörigen finanzielle Hilfe für die dringendsten Bedürfnisse leisten, die als Folge der Straftat entstanden sind (Soforthilfe). Zum Beispiel Notunterkunft oder anfängliche Therapie- oder Anwaltskosten. Diese Soforthilfe ist als eine „Pannenhilfe“ zu verstehen. Sie soll betroffenen Personen helfen, schwierige Situationen zu überbrücken.

Ist eine längerfristige finanzielle Hilfe notwendig, können wir Sie über die Voraussetzungen und das Vorgehen informieren, ob und wie Sie finanzielle Beiträge beim Kanton Bern beantragen können.

Aktuelles

Januar - Juni 2024

Informationsabende Opferhilfe

Wir bieten regelmässig Infoabende an, wo wir die Opferhilfe und unsere Arbeit vorstellen. Die neuen Daten 2024 finden Sie hier. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen.


Anlässe

Informationsabende Opferhilfe

Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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